Neue Regeln für den Einsatz von Kältemitteln

Bereits seit dem 9. Juni 2014 gibt es neue Regeln für den Kältemittel- und Dämmstoffmarkt: Die neue EU-F-Gase-Verordnung über fluorierte Treibhausgase ist in Kraft getreten. Vorrangig betroffen sind unter anderem Betreiber von Klima- und Kälteanlagen, wie Hotels oder Supermärkte.

Die neuen Regeln werden schrittweise eingeführt. Ab dem 1. Januar 2020 ist es zum Beispiel verboten, das Kältemittel R404A in bestehenden Kälteanlagen zu verwenden, ab dem 1. Januar 2022 gewerblich genutzte Kühl- und Gefriergeräte mit dem Kältemittel R134a in den Verkehr zu bringen. Bis 2025 werden weitere Erzeugnisse, wie ortsfeste Kälteanlagen oder Mono-Splitklimageräte, mit besonders klimaschädlichen F-Gasen schrittweise vom Markt genommen.

Die größte Neuerung: Die Verkaufsmenge teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) wird vom 1. Januar 2015 bis zum Jahr 2030 schrittweise auf ein Fünftel der heutigen Menge reduziert. 

Den deshalb nötigen Umstieg auf weniger klimaschädliche Kältemittel sollten Hersteller und Betreiber bereits heute bei ihren Planungen berücksichtigen. Anlagenplaner und –bauer können bei der Auswahl von Alternativen helfen.